Octapharma-Stiftung
Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen
1. Wer kann Beiträge beantragen
Für die Gewährung eines Beitrages sind primär Gesuche von Institutionen oder Personen möglich, die eine Beziehung zum Kanton Glarus und/oder zur Region Ausserschwyz aufweisen:
- Das Projekt wird im Kanton Glarus oder in der Region Ausserschwyz realisiert bzw. aufgeführt
- Das Projekt hat einen engeren inhaltlichen Bezug zum Kanton Glarus oder zur Region Ausserschwyz
- Die Ausführenden sind im Kanton Glarus oder in der Region Ausserschwyz wohnhaft oder haben einen engen Bezug zu diesem Gebiet
- Möglich sind auch Gesuche von Institutionen oder Personen aus der ganzen Schweiz und auch in Einzelfällen aus dem Ausland
- Beim Gesuchsformular ist die Rubrik bei Frage 1 «Kanton Glarus/Region Ausserschwyz Schweiz Ausland» zu beachten
2. Wo sind Beiträge zu beantragen
Beiträge werden auf Gesuch hin ausgerichtet. Die Gesuche sind über die Website www.octapharma-stiftung.ch einzureichen
3. Art der möglichen Beiträge
- Einmalige und auch wiederkehrende Beiträge oder Defizitbeiträge an Institutionen für einzelne Produktionen oder Veranstaltungen (Ausstellung, Konzert, Theater, Tanz, Film, Lesung, Publikation u.a.m.)
- Beiträge zur Förderung von Einzelpersonen oder Mannschaften und Meetings im Sport
- Beiträge an Förderprojekte im Bereich der Bildung (z.B. Erwachsenenbildung, Schulprojekte, Kulturvermittlungsprojekte)
- Unterstützungsbeiträge an (private) Institutionen in der medizinischen Versorgung
- Betriebskostenbeiträge an Institutionen sind nur in Ausnahmefällen möglich
4. Welche Projekte können nicht unterstützt werden
- Projekte, die nur privaten Charakter haben
- Projekte, bei denen der politische oder religiöse Zweck im Vordergrund steht
- Projekte, die gewinnorientiert sind oder hohes Potenzial für Eigenfinanzierung aufweisen (Bilanz)
- Projekte und Veranstaltungen, für die nur geringe Eigenleistungen und keine Leistungen Dritter erbracht werden
- Projekte und Veranstaltungen, bei denen Aufwand und Ergebnis in keinem sinnvollen Verhältnis stehen
- Stipendien im eigentlichen Sinne werden nicht gewährt
5. Was ist bei der Gesuchstellung zu beachten
- Beiträge werden nur auf Gesuch mit dem Formular auf der Website www.octapharma-stiftung.ch hin ausgerichtet
- Die Gesuche sind zwingend elektronisch einzureichen
- Die Termine sind einzuhalten
- Einreichungszeitpunkte sind bis 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
- Auf Gesuche für Projekte, Veranstaltungen, Publikationen u.a.m., die vor dem Einreichungstermin realisiert sind bzw. stattgefunden haben, wird nicht eingetreten
6. Unterlagen
- Projektbeschrieb (Inhaltsangaben, Beschreibung, Dokumentation)
- Detailliertes Budget
- Finanzierungsplan
- Liste angefragter potenzieller Geldgeber
- Nennung bereits zugesicherter Beiträge
- Angabe des gewünschten Betrages
- Für Stiftungen, Vereine, Veranstalter und Institutionen ist die Beilage der aktuellen Bilanz und Erfolgsrechnung obligatorisch
7. Kriterien
Folgende Kriterien werden bei der Gesuchsbearbeitung angewendet:
- Bezug zum Kanton Glarus und zur Region Ausserschwyz
- Qualität, Resonanz und Ausstrahlung, Innovationsgehalt, Originalität und nachhaltige Wirkung
8. Wie hoch sind Beiträge
- Voraussetzung: Angemessene Finanzierung der Eigenleistung und Beiträge Dritter
- Für Beiträge an Stiftungen, Vereine, Veranstalter und Institutionen werden die Eigenmittel der Institution für die Zumessung der Beitragshöhe berücksichtigt
9. Auszahlung
- Beiträge können anteilsmässig in direkte Geldzahlung und Defizitgarantie aufgeteilt werden. Bei der anteilsmässigen Aufteilung erfolgen die Auszahlung des direkten Beitrags nach der Zusprache und die Auszahlung des Defizitbeitrags nach Vorlage der Schlussabrechnung
10. Schlussbericht
- Nach Abschluss des Projektes ist ein kurzer Schlussbericht und wenn möglich mit 1-2 Fotos einzureichen
11. Rechtsweg
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Beiträgen
- Der Rechtsweg ist somit ausgeschlossen